Das österreichische Erbpanier
Es gehört zu den ältesten Vorrechten der Herrscher Österreichs, sich das Landespanier vorantragen zu lassen. Deshalb zählt das Panier auch zu den erzherzoglichen Insignien von Österreich unter und ober der Enns, deren Wappen jeweils eine der Seiten des zweispitzigen Fahnenblattes zieren. Kaiser Leopold I. vergab das Erbamt des Oberst Erbland-Paniers von Österreich unter und ober der Enns als männliches Stammlehen den in beiden Erzherzogtümern landständischen Grafen von Abensperg und Traun; ihr Wappen ist daher gleichfalls auf beide Seiten des Fahnenblattes gestickt. Der erste Erbamtswerber aus diesem Hause war Otto Ehrenreich Graf von Abensperg und Traun, Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies, dessen Wappen und Monogramm auf der Fahnenspitze eingraviert sind. Er übte das Panieramt das erste Mal bei der Erbhuldigung Kaiser Josephs I. am 22.9.1705 aus. Allem Anschein nach wurde das Panier zu diesem Anlass angefertigt. 1731 im Inventar der Kleinen geheimen Schatzkammer Kaiser Karls VI. nachweisbar, 1779 aus dem k.k. geheimen Kammerzahlamt übernommen.
Titel:
Das österreichische Erbpanier
Zeit:
1705
Objektbezeichnung:
Insigne; Textil
Kultur:
Österreichisch
Material/Technik:
Fahnenblatt: roter Seidendamast mit Gold, Silber und Seide bestickt; Fransen, Schnur und Quasten: rote Seide und Gold. Fahnenstange: Holz, rot, gold und silber gefaßt; Spitze: Messing, vergoldet. Bandelier: roter Samt und rote Seide, mit Gold, Silber und Seide bestickt; Beschläge: Messing, vergoldet
Maße:
Fahnenstange: L. 248 cm
Bildrecht:
Kunsthistorisches Museum Wien, Weltliche Schatzkammer
Inv. Nr.:
Schatzkammer, WS XIV 34