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Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Gäste des KHM-Museumsverbandes (Kunsthistorisches Museum)

Sehr geehrte Gäste, wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Mit dem Betreten unseres Hauses akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihrer eigenen Sicherheit sowie der Erhaltung unserer Schausammlungen dienen.

  1. Die Öffnungszeiten für den Gästebetrieb entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Aushang. Eintrittskarten werden nur bis 30 Minuten vor Schließung des Museums verkauft. Der letzte Einlass in das Museum ist 30 Minuten vor Schließung. Der Zutritt zu den einzelnen Ausstellungssammlungen ist bis 10 Minuten vor Schließung des Museums möglich.
  2. Ermäßigte Eintrittskarten stehen allen Personen zur Verfügung, die beim Einlass einen gültigen Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung vorlegen. Wenn kein Nachweis erbracht werden kann, ist der Zutritt zum Museum nur mit einem Vollpreisticket möglich. Eine Aufzahlung des Differenzbetrages ist nicht möglich. Personalisierte Eintrittskarten gelten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, der bei der Einlasskontrolle als Original vorzuzeigen ist. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb von Karten zu einem ermäßigten Preis besteht nicht.
  3. Ersatz für abhandengekommene sowie für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten kann nicht geleistet werden. Bitte bewahren Sie Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen des Museums auf. Bezahlte Eintrittskarten können weder umgetauscht noch (teilweise) rückerstattet werden. Das entgeltliche Anbieten oder der Verkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Eine unentgeltliche Weitergabe bleibt zulässig. Beschränkte Besichtigungsmöglichkeiten aufgrund einer vorübergehenden Schließung von Teilbereichen des Museums sind kein Grund für die Refundierung von Eintrittskarten. Tickets gelten, sofern nicht anders angegeben, für den einmaligen Eintritt in das Museum und verfallen beim Verlassen des Hauses. Bei Sonderausstellungen kann eine gesonderte Aufpreis-Karte erforderlich sein.
  4. Haben Sie eine Führung gebucht, ersuchen wir um Beachtung der Startzeit. Das Versäumen des Führungsbeginnes begründet bei von uns angebotenen Führungen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Führungsgebühr. Die letzten Führungen und Workshops müssen 15 Minuten vor Schließung des Museums beendet sein. Führungen durch externe Anbieter (z.B. Online-Plattformen) sind vorab beim KHM-Museumsverband anzumelden. Für externe Anbieter und deren Teilnehmende gelten im Übrigen sämtliche Bestimmungen dieser Hausordnung sinngemäß. Der KHM-Museumsverband behält sich vor, nicht angemeldete oder den Vorgaben widersprechende Führungen zu untersagen oder abzubrechen.
  5. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhalten nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt in das Museum. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte sind für das Verhalten ihrer Kinder bzw. der ihnen anvertrauten Personen verantwortlich und haften für diese. Ihre Aufsichtspflicht gilt während des gesamten Aufenthalts im Museum. Die Nutzung des Aufzuges von Kindern unter 12 Jahren ohne Aufsichtsperson ist untersagt.
  6. Geschlossene Gruppen dürfen eine Gruppengröße von 25 Personen nicht überschreiten. Geführte Gruppen ab 10 Personen müssen vorab beim KHM-Museumsverband unter www.khm.at/besuch#gruppen angemeldet werden. Wir ersuchen Sie, den Geräuschpegel niedrig-, die Gruppe beisammen- und einen Durchgang für andere Gäste freizuhalten.
  7. Wir behalten uns vor, folgenden Personen den Zutritt zu verwehren oder diese zum Verlassen des Hauses aufzufordern:

    • Personen, die keine gültige Eintrittskarte vorweisen können;
    • Personen, welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen missachten;
    • Personen, die die Sicherheit der anderen Museumsbesucher*innen oder des Personals gefährden;
    • alkoholisierte Personen sowie
    • Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb und die Gäste stören könnten.

    Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

  8. Die Mitnahme von sperrigen bzw. gefährlichen Gegenständen wie Waffen sowie von Tieren (ausgenommen Assistenztiere) ist nicht gestattet. Schirme, Rucksäcke, Stöcke ohne Gummikappen, Teleskopstöcke, große Taschen, regennasse Kleidung, Behältnisse mit Flüssigkeiten sowie leere Glasflaschen dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden und sind an der Garderobe abzugeben. Für die Verwahrung Ihrer Gegenstände stehen die Garderobe und Schließfächer zur Verfügung. Die Aufbewahrung von Reisegepäck ist im Garderobenbereich nicht und in den Schließfächern nur eingeschränkt möglich. Eine Hinterlegung an anderen Stellen ist nicht gestattet. Beim Verlassen des Hauses sind alle persönlichen Gegenstände mitzunehmen und die Schließfächer zu leeren. Die Mitarbeiter*innen sind berechtigt, stichprobenweise Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen. Für fremdes Eigentum, auch für an der Garderobe deponierte Gegenstände, können wir keine Haftung übernehmen.
  9. Um die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gäste im KHM-Museumsverband zu gewährleisten, sind nachstehende Tätigkeiten nicht gestattet:
    • das Rauchen inkl. die Verwendung von E-Zigaretten;
    • der Verzehr von Speisen und Getränken in den Ausstellungsräumen;
    • das Telefonieren und Videotelefonieren in den Schausammlungen;
    • das Berühren der Ausstellungsgegenstände und Vitrinen;
    • die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern, Skateboards und anderen Fortbewegungsmitteln (ausgenommen sind Rollstühle und Gehhilfen).
    • Besucher*innen mit Kinderwägen ersuchen wir, sich an die Mitarbeitenden zu wenden. Bei großem Andrang kann die Mitnahmen von Kinderwägen in die Ausstellungsräume beschränkt werden.
  10. Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten im Museum sowie jede sonstige kommerzielle Nutzung der Räumlichkeiten oder der darin befindlichen Objekte ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des KHM-Museumsverbandes zulässig.
  11. Filmen und Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ sind für private Zwecke erlaubt. Filmen und Fotografieren für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den KHM-Museumsverband. Wir behalten uns vor, das Fotografieren fallweise gänzlich zu untersagen. Jede Form zusätzlicher Lichtquellen (etwa für das Ausleuchten der Werke) ist verboten.
  12. Den Anordnungen der zuständigen Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Mitarbeitende sind mit Höflichkeit und Respekt zu behandeln.

Diese Maßnahme ermöglicht auch Ihnen einen ungestörten Kunstgenuss.