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Werden Sie International Friend

Die International Friends des Kunsthistorischen Museums (IFKHM) sind eine Gemeinschaft kulturinteressierter 
Kunstliebhaber*innen aus aller Welt, die sich Österreich und seiner Geschichte verbunden fühlen 
und sich regelmäßig bei Führungen, Vorträgen und Empfängen treffen.
 

International Friend

$ 3,000 /Jahr

teilw. steuerlich absetzbar

  • 365 Tage im Jahr freier Eintritt an allen unseren Standorten für Sie und einen Gast
  • Einladungen zu Eröffnungen, Previews, Führungen und Vorträgen
  • exklusive Events für unsere International Friends in Wien und im Ausland
  • 1 Ausstellungskatalog pro Jahr
  • und vieles mehr…
International Circle

€ 10,000 / Jahr

teilw. steuerlich absetzbar

  • Sie genießen alle Vorteile der International Friends sowie
  • 10 Eintrittskarten für Familienmitglieder und Freunde
  • wir stehen Ihnen bei Ihren Wienbesuchen mit Rat und Tat zur Seite, beispielsweise mit Empfehlungen und Reservierungen für Restaurants und kulturelle Veranstaltungen
  • Einladungen zu exklusiven Events für Circle-Mitglieder nicht nur in Wien
  • besuchen Sie das Museum, bevor wir öffnen – ein einzigartiges Erlebnis
  • und vieles mehr…

Steuervorteile: Die International Friends of the Kunsthistorisches Museum ist eine in den USA als 501(c)(3) anerkannte gemeinnützige Organisation. Spenden sind im gesetzlich zulässigen Rahmen steuerlich absetzbar und bieten US-amerikanischen Unterstützern die Möglichkeit, eines der bedeutendsten Kulturinstitute Europas zu fördern und gleichzeitig die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zu nutzen. Eine formelle Bestätigungsurkunde wird für Ihre Unterlagen ausgestellt.

Werden Sie jetzt International Friend!

IFKHM@khm.at

Kontakt

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* Das Ambassador-Programm sowie die darin enthaltenen Leistungen und Vorteile können im Zuge von Weiterentwicklungen oder organisatorischen Anpassungen geändert oder aktualisiert werden. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

** Spenden an das Kunsthistorische Museum sind gemäß § 4a Abs. 4 lit b EstG 1988 für Unternehmen als Betriebsausgabe bzw. gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EstG 1988 für Privatpersonen als Sonderausgabe absetzbar.