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Deckelvase mit zwei Henkeln, sogenannter Herberstein-Pokal

1. Hälfte 15. Jh.(Schliff); vor 1449(Fuß), 1564 datiert(Deckel)

Kaiser Friedrich III. und seine Devise

1437 bestimmte der spätere Kaiser Friedrich III. (1415–1493), dass die fünf Vokale „AEIOV“ als Bezeichnung für sein Eigentum verwendet werden sollen. Dies erlaubt es, einige wenige Objekte seinen einstmals reichen Schatzkammerbeständen zuzuordnen.

Kaiser Friedrich III. und seine Devise

1437 bestimmte der spätere Kaiser Friedrich III. (1415–1493), dass die fünf Vokale „AEIOV“ als Bezeichnung für sein Eigentum verwendet werden sollen. Dies erlaubt es, einige wenige Objekte seinen einstmals reichen Schatzkammerbeständen zuzuordnen.

Zeit:
1. Hälfte 15. Jh.(Schliff); vor 1449(Fuß), 1564 datiert(Deckel)

Objektbezeichnung:
Gefäß; Vase

Kultur:
Venedig od. Burgund (?)(Schliff), Nürnberg (?)(Fuß), Graz (Deckel)

Material/Technik:
Bergkristall; Fassung: Silber, vergoldet

Beschriftung:
"AEIOV 1449"; "MIT . ERBSCHAFT . AN . KAISER . FERDINANT . DEMERSTEM (sic!) . KAM . ICH . SEIN . SVN / ERZHERZOG . KARL . ZV . ESTERREICH . VERSCHENCKHT . MICH . SEINEM . HOFMA= / ISTER . CASPERN . FREIHERN . ZV . HERBERSTAIN . MIT . DEM . NAMEN . DAS . ICH . ZV . / GEDECHTNVS . BLEIBEN . SOL . EWIG . BEI . DEM . MANSTAMEN . 1564 //"

Bildrecht:
Kunsthistorisches Museum Wien, Kunstkammer

Inv. Nr.:
Kunstkammer, 6896