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Technologische Studien

Band 13/2018

Inhalt

Auf der Suche nach dem Vollkommenen in der Vergangenheit - Urkundenfälschungen im Mittelalter

Kathrin Kininger

Urkundenfälschungen bzw. -verfälschungen kommen im abendländischen Mittelalter häufig vor. Etwa fünfzig Prozent der aus dem Frühmittelalter überlieferten Urkunden sind gefälscht oder verfälscht. Selten ist die freie Erfindung. In der Regel wurde die Fälschung aus einer oder mehreren Vorlagen zusammengesetzt. Häufig wurde auch das Siegel von der Vorlage abgetrennt und an der Fälschung neu befestigt. Sehr viele Fälschungen sind Teilfälschungen. Durch Auslassungen, Veränderungen, Einfügungen wurde der Text verfälscht. Solche Änderungen sind oft leicht zu erkennen. Schwieriger wird es dann, wenn der Text nur abschriftlich überliefert ist.

Die Frage nach echt oder unecht ist eine legitime Frage, uns interessiert heute aber mehr der »Sitz im Leben«. Wie kam es dazu? Was sind die Motive für die Fälschungen? Der Quellenwert eines Dokuments wird durch die Fragestellung determiniert. Eine Fälschung kann viel über den Fälscher und dessen Umfeld aussagen.


Das Reich im 14. Jahrhundert: Eine wird gewinnen - drei Familien im Streit um das Königtum

Thomas Just

Das 14. Jahrhundert brachte im Reich drei dominierende Familien hervor. Diese Familien, die Habsburger, Wittelsbacher und Luxemburger, stellten alle mehrere Könige, waren miteinander verwandt, bekämpften und verbündeten sich in unterschiedlichsten Konstellationen. Gleichzeitig ist diese Zeit grundlegend für die Verfassungsentwicklung des Reiches bis zu dessen Ende im Jahre 1806. Ausgehend von der Belehnung der Habsburger mit Österreich im Jahr 1282 bis zum Tod Herzog Rudolfs IV. im Jahr 1365 wird diese Entwicklung mit dem Hauptaugenmerk auf die Entwicklung Österreichs in dieser Zeit nachgezeichnet.


Das Privilegium maius - Gestalt und Geschichte eines berühmten Urkundenkomplexes

Kathrin Kininger

In den Jahren 1358/59, nach dem Tod Herzog Albrechts II., entstand in der Kanzlei des habsburgischen Herzogs Rudolf IV. ein ganzer Komplex von Urkunden, der seit dem 19. Jahrhundert unter dem Namen Privilegium maius bekannt ist. Herzog Rudolf IV. war der Schwiegersohn des Kaisers, Karls IV., und er war nicht begeistert davon, dass seine Dynastie, die Habsburger, durch die Goldene Bulle von 1356 nicht in den elitären Kreis der Königswähler, der Kurfürsten, aufgenommen worden war. Das minderte in seinen Augen das Prestige seiner Familie innerhalb des Verbandes der Reichsfürsten. So griff er zum Mittel der Fälschung, um die Stellung der österreichischen Länder im Reich und den Rang der Habsburger unter den Reichsfürsten zu untermauern.

Insgesamt wurden fünf Urkunden angefertigt, die teilweise auf existierenden Vorurkunden basierten, teilweise frei erfunden waren. Sie geben vor, aus den Jahren 1058, 1156, 1228, 1245 und 1283 zu sein. Diese zeitliche Auffächerung sollte die Echtheit der formulierten Ansprüche untermauern. Im November 1360 wurden die Fälschungen Kaiser Karl IV. in Form einer Abschrift, eines sogenannten Vidimus, zur Bestätigung vorgelegt. Diese erfolgte aber nicht in allen Punkten, und der Herzog musste von seinen als Tatsachen formulierten Forderungen Abstand nehmen. Jedoch etwa hundert Jahre nach Entstehung des Fälschungskomplexes bestätigte der habsburgische Kaiser Friedrich III. 1453 den Inhalt der österreichischen »Freiheitsbriefe«. Rudolf IV. hatte also mit seinem fiktiven Forderungskatalog langfristig Fakten geschaffen, die bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 reichsrechtliche Gültigkeit besaßen. Der Streit um die Echtheit und die Entstehungszeit setzte erst im 19. Jahrhundert ein, als die politische Bedeutung der Dokumente nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs vollständig erloschen war.


Herzog Rudolf IV. (1339-1365) - Herrschaftsrepräsentation und Kunst im Zeichen der Urkundenfälschung

Franz Kirchweger

Mit dem Fälschungskomplex von 1358/59 wollte der Habsburger Rudolf IV. für die Herzöge von Österreich unter anderem einen bis dahin unbekannten Rang und Titel, den palatinus archidux, sowie eine eigene kronenartige Insignie etablieren, die Elemente einer kaiserlichen Krone aufweisen sollte (später Erzherzogshut genannt). Er ließ sich ein in mehrfacher Hinsicht außergewöhnliches Siegel schneiden, das diese und weitere Anmaßungen in Wort und Bild vor Augen führte.

Kaiser Karl IV. (1316–1378) verbot Rudolf IV. in weiterer Folge, die entsprechenden Titel, die Insignien und das Siegel zu führen. In seiner Residenzstadt Wien ließ sich der junge Herzog jedoch auch weiterhin mit genau diesen Insignien abbilden: dem Szepter und dem kronenartigen »Erzherzogshut«. Ein Original aus der Zeit Rudolfs IV. hat sich nicht erhalten, doch überliefern zeitgenössische Darstellungen des Herzogs auf Siegeln, in der Skulptur und Malerei dessen ungewöhnliche Form, die wohl grundsätzlich den Eindruck eines besonders hohen Alters erwecken sollte.

Von besonderer Bedeutung für das Herrschaftskonzept und die fürstliche Selbstdarstellung des jungen Herzogs war die Kirche St. Stephan. 1356 stiftete er ein Kollegiatkapitel in seinem Geburtszimmer in der Wiener Burg, das er in weiterer Folge in die Stephanskirche übertragen ließ. Ab 1359 wurde die Kirche ausgebaut und erweitert. Als Teil der Ausstattung entstanden verschiedene Bildwerke, die den Herzog und seine Frau insgesamt viermal und jeweils mit dem Erzherzogshut zeigen. Zahlreiche bemerkenswerte Details verweisen bei diesen Bildnissen, zu denen auch Figuren mit Darstellungen der Eltern und Schwiegereltern Rudolfs IV. gehören, auf die vielfältigen Aussagen und Botschaften, die sich damit offenbar verbinden sollten. Sie sollten die Stiftertätigkeit des Herzogs, seine Frömmigkeit und die sakrale Dimension seiner Herrschaft offenbar ebenso anschaulich machen und in Erinnerung halten wie die dynastischen Bezüge und die Rangansprüche, die mit den Falsifikaten formuliert worden waren.


Die Untersuchungen mittels strahlendiagnostischer Verfahren

Monika Strolz und Martina Griesser

Im Zuge einer Reihe von technologischen Untersuchungen an den Urkunden des Fälschungskomplexes kamen auch strahlendiagnostische Methoden zur Anwendung. Mithilfe von Röntgen- und Infrarotreflektographieaufnahmen sollten die vorliegenden Materialien, insbesondere die verwendeten Tinten, charakterisiert werden. Gleichzeitig lieferten diese Verfahren Erkenntnisse zu den Pergamenten an sich, wie etwa zu topographischen Effekten und anatomisch bedingten Strukturen in den Tierhäuten. Die ebenfalls durchgeführten Aufnahmen in unterschiedlichen Beleuchtungsbedingungen (Auflicht, Streiflicht, UV-Licht) lieferten etliche Informationen zur Oberflächenbeschaffenheit der Urkunden und ihres Erhaltungszustandes.

Für die vermeintlich älteste Urkunde des Komplexes ließen sich z.B. die Spuren jener Maßnahmen beobachten, die entsprechend der fälscherischen Absicht zur künstlichen Alterung des Pergaments eingesetzt wurden. In Zusammenschau der Ergebnisse der strahlentechnischen Untersuchungen mit den Resultaten der materialanalytischen Verfahren (RFA, GC-MS und Farbstoffanalysen) war es möglich, umfassende Erkenntnisse über den Herstellungsprozess und die verwendeten Materialien (Tinten, Siegel und Farbstoffe der Siegelschnüre) zu gewinnen.

Alle fünf Urkunden des Fälschungskomplexes Privilegium maius sowie die einzige originale Urkunde, das Vidimus, sind auf Kalbspergament ausgeführt. Durch die Röntgen- und Infrarotaufnahmen waren erste Hinweise auf die verwendeten Tinten möglich, da sich die beiden gebräuchlichsten Schreibtinten – Eisengallustinte und die kohlenstoffbasierte Rußtinte – aufgrund ihres materialspezifischen Verhaltens bei Bestrahlung mit den für beide Verfahren eingesetzten, abweichenden Wellenlängen unterschiedlich abbilden. Die Untersuchung der Tinten mittels Röntgenfluoreszenzanalyse bestätigte diesen ersten Befund.

Die Texte wurden durchgehend mit Eisengallustinten ausgeführt, die mit einem Zusatz von Rußtinte in variierenden Verhältnissen versehen war. Mitunter können innerhalb einzelner Urkunden aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Tinten für manche Passagen mehrere Schreiber angenommen werden.

Neben der Beschreibung der aus den genannten Untersuchungsmethoden gewonnenen Ergebnisse hinsichtlich der Tinten und Pergamente geht der Beitrag auch auf die materialtechnischen Beobachtungen an den Siegeln und Goldbullen ein.


On the parchment of the Privilegium maius charters

Jiří Vnouček and Sarah Fiddyment

Der Artikel beschreibt die visuellen und molekularbiologischen Analysen der Pergamente des mittelalterlichen Dokumentenkomplexes Privilegium maius. Basierend auf der Beobachtung des Haarfollikelmusters und anderer physikalischer Eigenschaften des Pergaments, erforschte die visuelle Untersuchung die verwendete Tierart sowie die Tieranatomie und die Verfahren zur Herstellung des Pergaments. Die Pergamente aller sechs untersuchten Dokumente wurden aus Kalbshaut mit einer durchschnittlichen Dicke von ~0,250 mm hergestellt.

Fünf Pergamente entstanden nach der gleichen, für die Herstellung von Kalbspergament charakteristischen allgemeinen Methode: Die Oberflächen der Haar- und Fleischseiten wurden in gleicher Weise während der trockenen Phase des Herstellungsprozesses vollendet, wodurch sie eine wildlederartige, zum Beschreiben geeignete Textur erhielten. Die geringfügig variierenden Eigenschaften der Oberflächen sind auf die bei der Bearbeitung eingesetzten verschiedenen Pergamentmesser zurückzuführen. Das Pergament von AUR 708 unterscheidet sich von den anderen, da seine Haarseite nicht geschabt wurde (seine durchschnittliche Dicke blieb bei 0,303 mm); seine glänzende und gelatinierte Oberfläche entstand bereits während der nassen Phase des Herstellungsverfahrens. Dies geschah vermutlich in der Absicht Schafspergament vorzutäuschen; bei der Herstellung von Kalbspergament ist diese – bei dünneren Schaf- und Ziegenhäuten gebräuchliche – Methode unüblich.

Die Pergamente von AUR 98, AUR 187 und AUR 708 sind ähnlich groß. Wahrscheinlich wurden hier die Häute von neugeborenen oder nur wenige Wochen alten Kälbern verwendet. Bemerkenswert ist die Breite (930 mm) des Pergaments von AUR 1360 VII 11, das aus der Haut eines größeren, möglicherweise mehrere Monate alten Kalbes gefertigt wurde.

Für AUR 520 und AUR 1845 wurden kleinere Pergamentstücke verwendet, was die Abschätzung der ursprünglichen Größe der Tiere erschwert.

Der unterschiedliche Erhaltungszustand der Urkunden ist zum Teil vermutlich auch durch eine »künstliche Alterung« der Dokumente im Rahmen des Fälschungsprozesses bedingt, die unterschiedliche Alter und Pergamentarten für die einzelnen Dokumente suggerieren sollte. Vor allem AUR 98 scheint mit Hilfe mechanischer Mittel und Feuchtigkeit gezielt deformiert und beschädigt worden zu sein, da die heute sichtbaren Schäden nicht mit jenen übereinstimmen, die bei einer natürlichen Alterung oder im Zuge der Handhabung des Pergaments entstanden wären.

An jeweils zwei mittels Radiergummi von der Oberfläche aller Pergamente entnommenen Proben wurden am Institut für Archäologie der Universität York molekularbiologische Analysen durchgeführt. Dazu wurde die Methode eZooMS verwendet, bei der das Kollagen zunächst aus den Radiergummiabrieben extrahiert, und anschließend mit MALDI-TOF Massenspektrometrie analysiert wird. Zur Identifikation der Tierart wurde das sogenannte »peptide mass fingerprinting (PMF)« eingesetzt, wobei in allen Fällen Kalb festgestellt wurde.

(Artikel in Englisch)


Die Tinten: Untersuchungen mittels energiedispersiver Röngtenfluoreszenzanalyse

Katharina Uhlir

In diesem Beitrag wird der Frage nach den zur Herstellung des Fälschungskomplexes Privilegium maius verwendeten Tinten nachgegangen.

Nachdem die Stücke jeweils nach einem originalen Vorbild auf unterschiedliche Erscheinungsdaten und dementsprechendes Erscheinungsbild gefälscht wurden, galt es festzustellen, inwieweit zu diesem Zweck spezielle bzw. unterschiedliche Tinten eingesetzt wurden. Zur Analyse wurde die Mikro-Röntgenfluoreszenzanalyse eingesetzt, mit der gezielt einzelne Tintenstriche untersucht werden konnten.

Bei den nachgewiesenen Tinten handelt es sich durchgehend um Eisengallustinten (sogenannte Vertragstinten). Die Tinten, die für die Texte auf der Vorderseite der Urkunden verwendet wurden, sind hinsichtlich der vorliegenden Komponenten generell ähnlich. Die charakteristischen Elemente sind Schwefel (S), Kalium (K), Eisen (Fe), Kupfer (Cu) und wenig Zink (Zn), die in ihren Intensitätsverhältnissen jedoch variieren. Daneben finden sich bei speziellen darstellerischen Elementen in den Urkunden Eisengallustinten, in denen zusätzlich Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg) gefunden werden können, die sogenannte »habsburgische Kanzleitinte«.

Zur besseren Vergleichbarkeit der Tinten wurden die Intensitätsverhältnisse der Fe Kα-Linie zur Cu Kα-Linie [I(Fe)/I(Cu)] berechnet: In der Tinte in AUR 98 ist die Intensität des Eisenpeaks ca. doppelt so hoch wie jene des Kupferpeaks, die Signalintensität generell ist allerdings gering. Bei diesem vermeintlich ältesten Dokument dürfte die fahle bräunliche Schrift durch den hohen Kupferanteil durchaus intendiert sein. Die Tinte war zusätzlich entweder »verwässert« oder sie wurde teilweise durch die wässrige Nachbehandlung zur gewollten »Alterung« des Pergaments ausgewaschen. In den Urkunden AUR 187 und AUR 1360 VII 11 wurden Tinten sehr ähnlicher Zusammensetzung verwendet – das Intensitätsverhältnis [I(Fe Kα)/I(Cu Kα)] liegt hier über jenem von AUR 98. In weiterer Folge steigt das Intensitätsverhältnis der Tinten über AUR 1845 und AUR 520 bis zu AUR 708 weiter an.

Auf den Rückseiten der Urkunden konnten teilweise Tinten deutlich abweichender Zusammensetzung nachgewiesen werden.

Zusammenfassend zeigte sich, dass zur Fertigung der Urkunden ähnliche Tintentypen, jedoch in individuell unterschiedlicher Zusammensetzung und mit vereinzelt abweichenden Zusätzen verwendet wurden. Teilweise war ihre Farbausprägung sicherlich intendiert (AUR 98), und auch die »habsburgische Kanzleitinte« wurde bewusst eingesetzt.


Analytical investigation of the inks and dyes used in the Privilegium maius

Maurizio Aceto, Elisa Calà, Patrizia Davit, Monica Gulmini, Ambra Idone, Annalisa Salis, and Gianluca Damonte

Der Beitrag fasst die Ergebnisse der chemischen Analysen an den Tinten und den zum Färben der Siegelfäden der einzelnen Urkunden des Privilegium maius-Komplexes verwendeten Farbstoffen zusammen. Die Untersuchungen sollten folgende Fragen beantworten: Sind die Tinten alle von gleicher Zusammensetzung? Stimmen die verwendeten Farbstoffe mit dem vermeintlichen Alter der Urkunden überein? Wurden alle Siegelfäden in einem Durchgang gefärbt? Falls nicht, wann wurden sie gefärbt? Obwohl die Untersuchung der Tinten und Farbstoffe nur eine Teilinformation zu den verwendeten Materialien liefert, können aus den Analysen wichtige Informationen bezüglich der Abfolge der Herstellung der Urkunden gewonnen werden.

Fünf Urkunden des Privilegium maius-Komplexes und zum Vergleich einige weitere Urkunden aus dem Österreichischen Staatsarchiv wurden zunächst in situ zerstörungsfrei mittels Reflexionsspektralanalyse (FORS, Fibre Optic Reflectance Spectrophotometry) unter Verwendung von diffusem UV- und sichtbarem Licht sowie von Fluoreszenzspektroskopie (spectrofluorimetry) untersucht. Danach wurden mikroskopisch kleine Faserproben entnommen, an denen weiterführende Analysen mit Ramanspektroskopie (SERS) und Hochdruckflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit unterschiedlichen Detektionsverfahren (Diode array und Massenspektrometrie) durchgeführt wurden (HPLC-DAD-MS).

Die Studie zeigte, dass durchgängig Eisengallustinten (abgesehen von einigen wenigen Textpassagen, die vermutlich später hinzugefügt wurden) zur Anwendung kamen; ein tiefergehender Vergleich der Zusammensetzungen ist jedoch nur durch Elementanalysen möglich. Für die Farbstoffe konnte festgestellt werden, dass die roten Fäden zu unterschiedlichen Zeiten gefärbt wurden: Die Fäden einer Urkunde (AUR 1845) wurden mit Orseille gefärbt; die Fäden anderer Urkunden (AUR 187, AUR 520 und AUR 708) wurden zwar alle mit natürlichem Krapp, jedoch von jeweils abweichender chemischer Zusammensetzung und damit nicht mit demselben Färbebad gefärbt. Die Fäden von AUR 520 wurden zu einem späteren Zeitpunkt – vermutlich im frühen 20. Jahrhundert – mit synthetischem Alizarin überfärbt. Die Produktion der Urkunden zum Privilegium maius wurde zumindest hinsichtlich der Färbung der Siegelfäden nicht in einem Durchgang ausgeführt.

(Artikel in Englisch)


Buch
Technologische Studien, Band 13
€ 24,95 € 14,95

Ausführliche Informationen zur den Forschungsergebnissen und Hintergründen finden Sie auf dieser Website: privilegium-maius.khm.at

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